Gartenpflege Wann Grundstücksbesitzern Schadenersatz droht

  Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn/Kai Remmers

Die Stadt Kulmbach ruft ihre Bürger an die Heckenschere. Äste und Zweige, die über den Gehweg ragen und den Verkehr behindern, müssen gekürzt werden – sonst kann es schnell teuer werden.

 
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Die Stadt Kulmbach ruft Grundstücksbesitzer und Anwohner dazu auf, Bäume, Hecken und Sträucher soweit zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Das gilt laut einer Mitteilung der Stadt für alle öffentlichen Verkehrsflächen, zu denen neben der Fahrbahn auch Geh- und Radwege sowie Feld- und Wirtschaftswege zählen. Der Bewuchs müsse entlang der Geh- und Radwege bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Verkehrszeichen dürften nicht verdeckt sein.

Straßenlaternen seien oft durch Äste und Blätter aus Privatgrundstücken eingewachsen, sodass deren Leuchtkraft beeinträchtigt sei. Ist das der Fall, müsse das Grün ebenfalls zurückgeschnitten werden.

Äste und Zweige müssen bis zur Grundstücksgrenze vom Eigentümer oder Anlieger gekürzt werden. Foto: Stadt Kulmbach

Ganzjährig müssen folgende lichte Räume frei bleiben:

•4,5 Meter über der gesamten Fahrbahn

•2,5 Meter über Rad- oder Gehwegen.

Die Stadt Kulmbach weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer zum Rückschnitt verpflichtet sind, um etwaige Schadenersatzansprüche zu vermeiden.

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